Fahrzeugpreis | 29.537,82 € | ||
Anzahlung | 0,00 € | ||
monatliche Leasingrate (ohne Dienstleistungen) | 285,00 €1 | ||
Audi ServiceKomfort | 0,00 €2 | ||
Audi Inspektion und Verschleiß | 24,90 €3 | ||
Laufzeit | 48 Monate | ||
Jährliche Fahrleistung | 10.000 km | ||
monatliche Leasing-Rate (inkl. Dienstleistungen) | 309,90 €1,2,3 |
Alle Werte ohne Umsatzsteuer, die jeweils gültige Umsatzsteuer wird gesondert berechnet.
Kosten für die Neuwagenabholung in Neckarsulm sind in der Leasingrate enthalten. Die Zulassungskosten werden gesondert berechnet.
quattro®
Seitenairbags vorn und Kopfairbagsystem
Serviceanzeige 30000 km oder 2 Jahre
Start-Stop-System mit Rekuperation
u.v.m.
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* Kraftstoffverbrauch Audi Q2 2.0 TDI quattro 140 kW (190 PS) S tronic in l / 100 km: innerorts: 5,7; außerorts: 4,4; kombiniert: 4,9; CO2-Emissionen in g/km: kombiniert: 128; Energieeffizienz-Klasse: B.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ,Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) unentgeltlich erhältlich ist. Abbildung enthält Sonderausstattung.
**Die Audi Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, räumt ihren Leasing-Kunden, die den Abschluss eines Leasing-Vertrags über ein Diesel-Neufahrzeug der Marke Audi vom 01.04.2018 bis zum 30.06.2018 beantragen, das Recht zur vorzeitigen Vertragsaufhebung nach Maßgabe folgender Bedingungen ein:
1. Voraussetzungen
Der Leasing-Nehmer kann die vorzeitige Vertragsaufhebung des Leasing-Vertrages verlangen, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:
1.1. Das Bestelldatum auf der Leasing-Bestellung liegt zwischen dem 01.04.2018 und 30.06.2018. Bei dem vertragsgegenständlichen Fahrzeug handelt es sich um ein Diesel-Neufahrzeug der Marke Audi.
1.2. Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ordnet ein Fahrverbot ausschließlich für Dieselfahrzeuge zum Zwecke der Luftreinhaltung innerhalb einer Gemeinde im deutschen Bundesgebiet an. Als ein solches Fahrverbot gilt, wenn die Einfahrt in dieses Gebiet oder die Durchfahrt innerhalb des Gebietes für ein solches Dieselfahrzeug einmalig an einem Wochentag (Werktag, Sonn- und Feiertage) untersagt wird.
1.3. Die vom Fahrverbot betroffene Gemeinde befindet sich innerhalb eines Radius von 100 Kilometern um den Wohn- oder Geschäftssitz des Fahrzeughalters zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs.
Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften kann anstelle des Geschäftssitzes der Arbeits- /Einsatzort des regelmäßigen Fahrzeugnutzers treten.
1.4. Das Fahrverbot tritt während der Laufzeit des Leasing-Vertrages in Kraft und das vertragsgegenständliche Fahrzeug ist von diesem Fahrverbot erfasst.
1.5. Der Leasing-Nehmer und der Leasing-Geber schließen einen neuen Leasing-Vertrag über ein Neufahrzeug der Marke Audi zu den dann gültigen Konditionen ab (Bonität vorausgesetzt).
Die Voraussetzungen dieser Ziffer können auch dadurch erfüllt werden, dass der Kunde anstelle eines Leasing-Vertrages einen Darlehensvertrag über ein Neufahrzeug der Marke Audi mit der Audi Bank, Zweigniederlassung der Volkswagen Bank GmbH, abschließt (Bonität vorausgesetzt).
1.6. Der dem neuen Leasing-Vertrag / Darlehensvertrag zugrunde liegende Listenpreis inkl. Sonderausstattungen darf den Listenpreis inkl. Sonderausstattungen des bisherigen Fahrzeugs nicht um mehr als 15 % unterschreiten.
2. Durchführung der Vertragsaufhebung
2.1 Der Leasing-Vertrag wird zu dem zwischen dem Leasing-Geber und Leasing-Nehmer zu vereinbarenden Zeitpunkt aufgehoben, spätestens jedoch mit Übergabe des bestellten Neufahrzeuges.
2.2 Das bisherige Fahrzeug ist beim ausliefernden Händler zurückzugeben. Bei der Rückgabe muss das Fahrzeug in einem dem Alter und der vertragsgemäßen Fahrleistung entsprechenden Erhaltungszustand, frei von Schäden sowie verkehrs- und betriebssicher sein. Normale Verschleißspuren gelten nicht als Schäden. Über den Zustand wird bei Rückgabe ein Sachverständigengutachten eingeholt.
Der Leasing-Nehmer verpflichtet sich, dem Leasing-Geber einen eventuellen zustandsbedingten Minderwert zu ersetzen.
2.3 Bei der vorzeitigen Aufhebung erfolgt eine lineare anteilige Rückrechnung der vereinbarten Gesamtfahrleistung auf die tatsächliche Vertragsdauer. Weicht die sich danach ergebende zeitanteilige Fahrleistung von der tatsächlichen Fahrleistung ab, verpflichtet sich der Leasing-Nehmer, dem Leasing-Geber Mehrkilometer gemäß dem in der Leasing-Bestellung vereinbarten Cent-Satz zu vergüten. Bei der Berechnung bleiben 2.500 Kilometer ausgenommen.
Etwaige Minderkilometer werden dem Leasing-Nehmer nicht erstattet.
3. Sonstiges
Im Übrigen bleiben die Regelungen des Leasing-Vertrages einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.
1Ein Leasingangebot der Audi Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig. Bonität vorausgesetzt. Das Angebot gilt nur für Kunden, die zum Zeitpunkt der Bestellung bereits sechs Monate als Gewerbetreibender (ohne gültigen Konzern-Großkundenvertrag bzw. die in keinem gültigen Großkundenvertrag bestellberechtigt sind), selbstständiger Freiberufler, selbstständiger Land- und Forstwirt oder Genossenschaft aktiv sind. Bei der vom Kunden ausgeführten Tätigkeit muss es sich um seine Haupteinnahmequelle handeln. Zwischenverkauf, Irrtümer und Schreibfehler sind vorbehalten. Abbildungen zeigen Sonderausstattungen gegen Mehrpreis. Angebot gültig bis 31.05.2018.
2,3Audi Service Komfort: Inspektion und Verschleiß
Innerhalb der aktionsberechtigten Modelle sind alle Kraftstoffarten (Benzin, Diesel, Gas und Hybride) und
alle Motorisierungen erlaubt.
Die Dienstleistung gilt für:
o Neuwagen inkl. Lagerwagen ohne Zulassung o Vorführwagen bis. max. 6 Monaten und max. 25.000 km.
o Ehem. Werksdienstwagen und Mietwagenrückläufer mit Erstzulassung auf die Audi AG bis max. 24
Monate und 30.000 km
Die Dienstleistung Inspektion und Verschleiß deckt alle erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten
gemäß Herstellervorgabe (Serviceplan) sowie wesentliche Verschleißpositionen ab. Wartungs- und
Inspektionsarbeiten gem. Herstellervorgabe z.B.:
o Motorölwechsel inkl. Ölfilter o Ölwechsel Automatikgetriebe
o Bremsflüssigkeitswechsel
o Ersatz Luft-, Pollen-, Kraftstofffilter
o Ersatz Zündkerzen
Verschleißteile:
o Ersatz Wischerblätter vorn/hinten
o Ersatz Glühlampen
o Ersatz Glühkerzen
o Ersatz Kupplung bei Verschleiß
o Ersatz Bremsbeläge vorn/hinten
o Ersatz Bremsscheiben vorn/hinten
Die Preise sind modell- und laufzeitspezifisch.
Darüber hinaus erhält der Kunde eine begrenzte Kostenübernahme für die Bereitstellung von
Ersatzmobilität (z. B. Werkstatt-Ersatzwagen) in Abhängigkeit des Fahrzeugmodells und der vertraglich
vereinbarten Gesamtfahrleistung von bis zu max. 3 Werkstatt-Tagen je angefangenem Vertragsjahr. Sofern das Fahrzeug mit Keramikbremsen ausgestattet ist, werden die Keramikbremsscheiben nicht von
der Dienstleistung Inspektion und Verschleiß abgedeckt und/oder erstattet.
* Das Produkt Kraftstoffliefervertrag Europa Tank + Servicekarte Bonus richtet sich an die
Zielgruppe der gewerblichen Einzelabnehmer, die ein Fahrzeug leasen oder ein Fahrzeug finanzieren und
zusätzlich zur Finanzierung eine Dienstleistung über einen Service-Management-Vertrag abschließen
(reine Finanzierungskunden sowie Barzahler und Barzahler mit Service-Management-Verträgen können
das Tankkartenprodukt nicht abschließen).
Leistungsinhalte
- 2 kostenlose Tankkarten (Shell und Agip)
- Bargeldlos tanken an über 19.000 Tankstellen europaweit in Kooperation mit Shell, Esso und Avia
(Multinetz) und Agip, Aral/BP, OMV (Routex-Verbund)
- 1 Cent Nachlass pro Liter Diesel (brutto, deutschlandweit bei Shell und Agip/Routex-Verbund)
- Nachlass von 10 Prozent auf Wagenwäsche bei Agip
- Monatliche Abrechnung der Tankkartenumsätze
- Bargeldlose Abwicklung nur von fahrzeugbezogenen Leistungen (Kraft- und Schmierstoffe,
Wagenwäsche und Kfz-Zubehör)