

Großzügiger Raumkomfort und Fahrerassistenzsysteme der neuesten Generation, dazu die Ästhetik eines Athleten: Der Audi A6 Avant zeigt die sportliche, markante und wegweisende Ausprägung der neuen Designsprache in allen Details.
Noch flacher und breiter – so strahlt die Front des Audi A6 Avant noch mehr Souveränität aus und beeindruckt durch die eindrucksvolle Dynamik. Die markant ausgestellten Radhäuser, die früh abfallende Dachlinie und die flach stehende D-Säule unterstreichen die Dynamik der Proportionen zusätzlich und zeichnen eine eigenständige Silhouette. Das Heck ist besonders akzentuiert durch den sportlichen Dachkantenspoiler und die charakteristische Chromleiste. Für eine athletische Präsenz bei großzügigem Raumangebot.
Umfangreiche Personalisierungsmöglichkeiten erlauben es bis zu sieben Fahrern, bevorzugte Einstellungen in individuellen Benutzerprofilen zu speichern. Zentrale Fahrzeugfunktionen können – ähnlich wie bei Smartphones – per „Drag and Drop“ an die gewünschte Position im MMI-Bildschirm platziert werden. Flexibel, komfortabel und vor allem: einfach.
Fahrzeugpreis | 49.747,90 € |
Jährliche Fahrleistung | 10.000 km |
Vertragsdauer | 48 Monate |
monatliche Leasingrate (ohne Dienstleistungen) | 499,00 € ¹ |
WartungPlus | 60,00 € ² |
monatliche Leasingrate (inkl. Dienstleistungen) | 559,00 € ¹ ² |
Alle Werte zzgl. Umsatzsteuer. Überführungspauschale und Zulassungskosten berechnet der ausliefernde Betrieb separat.
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Sie möchten das Angebot auf Ihre individuellen Wünsche angepasst? Kein Problem! Unsere Teams beraten Sie gerne persönlich!
*Kraftstoffverbrauch nach WLTP: innerstädtisch/Stadtrand/Landstraße/Autobahn/kombiniert in l/100 km: 10,3/7,5/6,3/7,3/7,5; CO2-Emissionen kombiniert in g/km: 169
Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.audi.de/wltp.
Für das Fahrzeug liegen nur Verbrauchs-und Emissionswerte nach WLTP und nicht nach NEFZ vor.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ,Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), www.dat.de, unentgeltlich erhältlich ist.
1 Ein Angebot der Audi Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig, für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für den Abschluss des Leasing-Vertrags nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Bonität vorausgesetzt. Abbildung zeigt Sonderausstattung gegen Mehrpreis. Alle Werte zzgl. MwSt. Änderungen, Irrtümer und Tippfehler vorbehalten. Angebot für Geschäftskunden gültig bis 30.06.2023.
2 WartungPlus:
Wartungs- und Inspektionsarbeiten sind unerlässlich. Bei einer Entscheidung für WartungPlus sichern Sie sich einen wesentlichen Vorteil, denn diese Kosten sind damit für Sie abgedeckt:
Leistungsumfang
Leistungen infolge von Verschleiß bei sachgemäßem Gebrauch des Fahrzeugs:
Darüber hinaus erhält der Kunde eine begrenzte Kosten Übernahme für die Bereitstellung von Ersatzmobilität (z. B. Werkstatt-Ersatzwagen) in Abhängigkeit des Fahrzeugmodells und der vertraglich vereinbarten Gesamtfahrleistung von bis zu max. 3 Werkstatt-Tagen je angefangenem Vertragsjahr.
Der Leistungsanspruch Ersatzwagen (p.a.) ist abhängig von der vereinbarten Gesamtfahrleistung: