Schützen Sie Ihr Fahrzeug umfassend – mit der Audi Versicherung**. Bestimmen Sie individuell Ihren Versicherungsumfang (gesetzlich verpflichtende Haftpflichtversicherung, Teilkasko oder Vollkasko), wählen Sie Ihre Produktlinie (Basis, Optimal oder Premium) und schließen Sie nützliche Zusatzbausteine ab.
Die Volkswagen Financial Services haben sich zum Ziel gesetzt, die Verbreitung von Elektrofahrzeugen zu fördern. Aus diesem Grund bieten wir Kunden, die ein neues Elektroauto oder ein Hybridfahrzeug aus dem Audi-Konzern erwerben, finanzieren oder leasen, eine äußerst attraktive Kfz-Versicherung an. Diese kann bequem online oder bei unseren Konzernhändlern abgeschlossen werden
Elektromobilität zahlt sich aus: Jetzt Preisnachlass auf den Versicherungsbeitrag über die gesamte Laufzeit sichern. Ganz gleich, ob Sie kaufen, finanzieren oder leasen.
Besondere Leistungen: Sorglos elektrisch fahren: mit der Allgefahrendeckung für den Akku und dem Versicherungsschutz bei Diebstahl Ihres Ladekabels oder Ihrer Wallbox.
Reparatur mit Originalteilen: Im Schadensfall wird Ihr E-/Hybridfahrzeug bei einem Marken-Konzernpartner mit Originalteilen des Herstellers oder gleichwertigen Ersatzteilen repariert.
Alles aus einer Hand: Bei Fragen oder im Schadensfall: Ihr Autohaus ist Ihr persönlicher Ansprechpartner. Profiteren Sie von unserem dichten Servicenetz.
PKW ohne Vermietung, Private Nutzung
Erstzulassung 02.2023, Beiträge monatlich
Nettobeitrag | In Euro | Versicherungsteuer | Beitrag |
Kfz-Haftplicht | 18,90€ | 3,59€ | 22,49€ |
Kfz-Vollkasko | 34,34€ | 6,52€ | 40,86€ |
Gesamtbetrag | 63,35€ |
Kfz-Haftpflicht | Teilkasko | Vollkasko |
Kommt für Schäden auf, bei denen Dritte einen Schadenersatzanspruch hätten | Kommt für Schäden auf, für die niemand haftbar gemacht werden kann | Kommt für Schäden auf, die Sie selbst verursacht haben |
Sichert Halter ab, falls bei einem Unfall das Eigentum anderer beschädigt wird | Dazu zählen zum Beispiel Diebstahl, Überschwemmung, Sturm, Tierschäden und weitere | Dazu zählen vor allem klassische Kollisionsschäden |
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. | Die Teilkaskoversicherung können Sie freiwillig abschließen. | Vandalismus und Cyber-/Hackerangriffe sind ebenfalls abgedeckt |
Die Vollkaskoversicherung können Sie freiwillig abschließen. Alle Leistungen der Teilkasko sind inklusive. |
*Online abschließbarer Endkundentarif kann vom Autohaus-Tarif abweichen.
**Versicherungsleistungen werden durch den Audi VersicherungsService, Zweigniederlassung der Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, vermittelt und von der Volkswagen Autoversicherung AG, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, als Risikoträger erbracht. Gültig für Privatkunden und gewerbliche Einzelabnehmer, die einen Pkw (ohne Vermietung) zulassen. In Kombination mit Leasing nur für Privatkunden erhältlich. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und Zusatzvereinbarungen der Volkswagen Autoversicherung AG. Ausgenommen sind getunte Fahrzeuge, Fahrschulwagen sowie gewerbsmäßige Personenbeförderungswagen.
Audi e-tron GT: WLTP: Verbrauch kombiniert: 21,6–19,6 kWh/100 km und CO₂-Emission kombiniert: 0g/km
Audi Q4 e-tron: WLTP: Verbrauch kombiniert: 20,1–16,6 kWh/100 km und CO₂-Emission kombiniert: 0 g/km
Audi Q8 e-tron: WLTP: Verbrauch kombiniert: 24,0–20,1/100 km und CO₂-Emission kombiniert: 0 g/km
Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.audi.de/wltp.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.