

Familien-SUV mit vielen Talenten – die zweite Generation des Audi Q3 präsentiert sich optisch selbstbewusst und bietet Ihnen zudem reichlich Platz sowie viele praktische Extras.
Diverse Merkmale des Audi Q3 unterstreichen seinen Offroad-Charakter. An der Front dominiert der große Singleframe-Grill mit vertikalen Streben. Die Scheinwerfer bilden über die muskuläre Schulterlinie eine Designeinheit mit den Heckleuchten. Auch die farblich abgesetzten Radhäuser sorgen für einen athletischen Eindruck.
Das Cockpit ist Ihre Schaltzentrale. Serienmäßig ist der Audi Q3 mit MMI Radio inklusive einem 10,25 Zoll großen digitalen Kombiinstrument ausgestattet. Nutzen Sie verschiedene Schnittstellen und Anschlüsse, um Ihre mobilen Devices mit dem Fahrzeug zu verbinden. Die optional erhältliche Topversion des Bedienterminals, das MMI Navigation plus mit MMI touch, erkennt auf seinem hochauflösenden Farbdisplay sogar Ihre Handschrift.
Fahrzeugpreis | 37.650,00 € |
Nettodarlehensbetrag | 31.701,32 € |
Einmalige Sonderzahlung | 1.999,00 € |
Jährliche Fahrleistung | 10.000 km |
Vertragsdauer | 48 Monate |
Sollzinssatz (gebunden) p.a. | 6,09 % |
Effektiver Jahreszins | 6,09 % |
monatliche Leasingrate (ohne Dienstleistungen) | 399,00 € ¹ |
WartungPlus | 35,00 €² |
monatliche Leasingrate (inkl. Dienstleistungen) | 434,00 € ¹ ² |
Gesamtbetrag | 19.152,00 € |
Alle Werte inkl. MwSt. Ohne Gebrauchtwagen-Abrechnung. Überführungskosten und Zulassungskosten werden separat berechnet.
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Sie möchten das Angebot auf Ihre individuellen Wünsche angepasst? Kein Problem! Unsere Teams beraten Sie gerne persönlich!
* Kraftstoffverbrauch nach WLTP niedrig/mittel/hoch/extra hoch/kombiniert in l/100 km: 7,8/6,2/5,5/6,5/6,3; CO2-Emissionen kombiniert in g/km: 146.
Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.audi.de/wltp.
Für das Fahrzeug liegen nur Verbrauchs-und Emissionswerte nach WLTP und nicht nach NEFZ vor.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.
1 Ein Angebot der Audi Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig, für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für den Abschluss des Leasing-Vertrags nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Bonität vorausgesetzt. Es besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher. Abbildung zeigt Sonderausstattung gegen Mehrpreis. Alle Werte inkl. MwSt. Änderungen, Irrtümer und Tippfehler vorbehalten. Angebot für Privatkunden gültig bis 30.06.2023.
2 WartungPlus:
Wartungs- und Inspektionsarbeiten sind unerlässlich. Bei einer Entscheidung für WartungPlus sichern Sie sich einen wesentlichen Vorteil, denn diese Kosten sind damit für Sie abgedeckt:
Leistungsumfang
Leistungen infolge von Verschleiß bei sachgemäßem Gebrauch des Fahrzeugs:
Darüber hinaus erhält der Kunde eine begrenzte Kosten Übernahme für die Bereitstellung von Ersatzmobilität (z. B. Werkstatt-Ersatzwagen) in Abhängigkeit des Fahrzeugmodells und der vertraglich vereinbarten Gesamtfahrleistung von bis zu max. 3 Werkstatt-Tagen je angefangenem Vertragsjahr.
Der Leistungsanspruch Ersatzwagen (p.a.) ist abhängig von der vereinbarten Gesamtfahrleistung: