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BW-e-Solar-Gutschein
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Förderung E-Fahrzeug & Wallbox

Sie erhalten 1.000 Euro vom Verkehrsministerium im Rahmen des BW-e-Solar-Gutscheins, wenn Sie ein neues Elektrofahrzeug kaufen oder leasen und gleichzeitig eine Photovoltaikanlage betreiben. Gefördert werden E-Pkw (M1), E-Leichtfahrzeuge (L6e und L7e) sowie E-Nutzfahrzeuge (bis 3,5 t (N1)).

500 Euro erhalten Sie zusätzlich für die Installation einer Wallbox in Verbindung mit der Beschaffung eines Fahrzeugs.

 

Wie funktioniert das?

1. E-Fahrzeug Bestellung - Sie kaufen das Modell Ihrer Wahl gemäß den oben stehenden Voraussetzungen.

2. Antrag - Sie stellen einen Antrag bei der L-Bank. Füllen Sie bitte den Online-Antrag aus und reichen Sie ihn bei der L-Bank ein.

3. Bearbeitung der L-Bank - Sobald die L-Bank Ihren Antrag geprüft und für positiv befunden hat, erhalten Sie den Zuwendungsbescheid mit Ihrer Fördersumme.

4. Überweisung durch die L-Bank - Die L-Bank überweist gerne die Fördersumme an Sie, nachdem Sie der L-Bank Folgendes übermittelt haben:

    Verwendungsnachweis, Kaufverträge und Zahlungsnachweise für Ihr gefördertes E-Fahrzeug

 

Weitere Voraussetzungen:

  • Das Fahrzeug muss mindestens 3 Jahre bzw. entsprechend der Leasingdauer (Förderung von max. 3 Jahren) in Baden-Württemberg zugelassen sein und überwiegend dort verkehren (Zweckbindungszeitraum).
  • Der Antragsteller muss Anlagenbetreiber sein gemäß § 3 Nr. 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder innerhalb von 6 Monaten nach Datum des Zuwendungsbescheids Anlagenbetreiber werden, indem eine neue PV-Anlage installiert wird (finale Inbetriebnahme muss innerhalb der 6 Monate erfolgen).
  • Die PV-Anlage muss eine Mindestleistung von 2 kWp pro gefördertes Fahrzeug aufweisen.
  • Die Versorgung der Wallbox muss durch eigenen PV-Strom erfolgen.

 

Hier können Sie Ihren Antrag stellen:

Antrag

 

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